25 Jahre Haft für Wertpapierbetrug
US-Präsident George W. Bush hat ein Gesetz gegen Finanzmanipulationen unterzeichnet, mit dem das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte und Unternehmen der USA zurückgewonnen werden soll.
Nach den Skandalen um gefälschte Bilanzen mehrerer großer US-Firmen sieht das Gesetz nun härtere Strafen für Bilanzbetrug vor und erweitert die Möglichkeiten zur Verfolgung von Bestechung in der Wirtschaft.
Zudem wird die US-Börsenaufsicht reformiert und zwar in einem Umfang wie seit ihrer Schaffung in den 30er Jahren nicht.
Bush und seine republikanische Regierung waren durch die Finanzskandale erheblich unter Druck geraten. Mit den Pleiten des Energiekonzerns Enron und des Telekommunikationsunternehmens WorldCom haben Zehntausende von Amerikanern Arbeitsplatz, Anlagen und Rentenabsicherungen verloren. Der letzte Fall:
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Das Gesetz führt Wertpapierbetrug als neue Straftat ein und belegt dies mit bis zu 25 Jahren Gefängnis.
Firmenchefs müssen in Zukunft eidesstattlich versichern, dass die Finanzangaben ihrer Unternehmen korrekt sind. Die Höchststrafe für Betrug wird von fünf auf 20 Jahre Haft erhöht.
Die Börsenaufsicht SEC wird personell und finanziell besser ausgestattet. Die Mittel der Behörde werden nahezu verdoppelt. Zudem soll eine vollständige Besetzung der SEC-Spitze dafür sorgen, dass die Gesetze zügig umgesetzt werden können. Die fünf Positionen waren bislang nicht vollständig oder nur zeitweise besetzt.
Schlupflöcher
Nur wenige Stunden nach der feierlichen Unterzeichnung warnten allerdings Abgeordnete davor, dass Bush möglicherweise versuchen werde, das Gesetz aufzuweichen.
Das Gesetz sieht bestimmte Klauseln zum Schutz von Angestellten vor, die mutmaßlichen Betrug in Unternehmen dem Kongress oder einzelnen Abgeordnete anzeigen.
In einer Erklärung teilte Bush indes mit, dieser Schutz betreffe jene, die parlamentarischen Untersuchungsausschüssen Information lieferten und nicht unbedingt die Weitergabe von Information an einzelne Abgeordnete. Eine Sprecherin des Präsidialamtes sagte: "Ein einzelner Abgeordneter des Kongresses leitet keine Untersuchung."
