15.06.2002

VERWERTUNG

Bildquelle: waldt

Urheberabgaben auf gebrauchte CDs

Die fünf großen Musikindustrieunternehmen überlegen offensichtlich ernsthaft Wege, gebrauchte Tonträger [CDs] mit einer Art Urheberrechtabgabe zu belegen.

Dem Branchenblatt "Billboard" haben jedenfalls mehrere Manager entsprechende Überlegungen mitgeteilt.

Hintergrund der Überlegungen ist der blühende Markt für gebrauchte CDs und zwar sowohl Off- als auch Online.

So ist Deutschlands größter Online-Buchhändler Amazon.de erst vor drei Monaten in das Geschäft mit gebrauchten Waren eingestiegen: Kunden können seitdem auf den Amazon-Seiten aus ihrem Privatbesitz alle Produkte zum Weiterverkauf anbieten, die auch im regulären Katalog des Internet-Anbieters sind.

Offizielles Verständnis

Der Lobbyverband der US-Musikindustrie die Recording Industry Association of America [RIAA] hat zu dem Thema bislang nicht offiziell Position bezogen, zeigt allerdings durchaus Verständnis für eine Abgabe auf gebrauchte CDs:

Ein Sprecher bezeichnete dies als probates Mittel gegen die vielfach anzutreffende Praxis, CDs zu kaufen, um sie zu Brennen und danach sofort wieder zu verkaufen.

Widerstand formiert sich

Die angestrebte Abgabe auf gebrauchte CDs in den USA, die erfahrungsgemäß Vorbildcharakter für die weltweite Vorgehensweise hat, trifft allerdings auf erbitterten Widerstand.

Dieser wird vor allem von Second-Hand-Ketten wie CD Warehouse getragen, die jetzt schon 289 Läden in 35 US-Bundesstaaten betreibt.