08.05.2002

EU-KOMMISSION

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Kartellverfahren gegen Deutsche Telekom

Die EU-Kommission hat gegen die Deutsche Telekom ein Kartellverfahren wegen mutmaßlicher Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung eröffnet.

Die Deutsche Telekom habe nach derzeitigen Erkenntnissen von Konkurrenten höhere Gebühren für den Zugang zum Telefonortsnetz verlangt als von den eigenen Endkunden, teilte die Kommission heute in Brüssel mit.

Den Verbrauchern werde dadurch die Auswahl zwischen verschiedenen Telefonbetreibern vorenthalten.

Falls die Kommission ihre Vorwürfe beweisen kann, droht ein hohes Bußgeld bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes.

Preise von Regulierungsbehörde genehmigt

Die Deutsche Telekom hat die Vorwürfe der EU-Kommission unterdessen zurückgewiesen.

Ein Unternehmenssprecher sagte, die jetzt von der EU-Kommission beanstandeten Preise seien von der Telekom-Regulierungsbehörde in Bonn genehmigt worden. Die Vorwürfe seien daher "nicht nachvollziehbar".

Es sei nicht zu erkennen, warum die Preise zur Anmietung von Ortsnetzanschlussleitungen von der Telekom durch andere Unternehmen aus der Sicht der Kommission ein Hindernis für den Markteintritt von Konkurrenten darstellten.