Umsatzsteuer auf kommerzielle Downloads
Verbraucher, die digitale Dienstleistungen wie Software gegen Bezahlung downloaden, müssen dafür ab heute auch dann Mehrwertsteuer zahlen, wenn eine Firma außerhalb der EU den Dienst verkauft hat.
Umgekehrt müssen EU-Firmen keine Mehrwertsteuer mehr in Rechnung stellen, wenn sie an einen Kunden außerhalb der EU verkaufen.
Die EU folgt damit einer Vorgabe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [OECD], die eine Besteuerung nach den Vorschriften im Verbrauchsland fordert.
Umsatzsteuer auf alle DownloadsAngleichung
Die neuen Vorschriften sollen den Wettbewerbsnachteil abschaffen, unter dem bisher die Anbieter in den EU-Staaten leiden.
So müssen sie auf den Preis ihrer digitalen Angebote wie Filme und Musik oder Radio- und TV-Programme unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers die Mehrwertsteuer immer aufschlagen, Anbieter vom Weltmarkt dagegen nicht.
Für gewerbliche Nutzer innerhalb der EU ändert sich dagegen nichts: Sie zahlen bereits bisher die Mehrwertsteuer auf digitale Dienste von Lieferanten außerhalb der EU.
