01.07.2003

AB HEUTE

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Umsatzsteuer auf kommerzielle Downloads

Verbraucher, die digitale Dienstleistungen wie Software gegen Bezahlung downloaden, müssen dafür ab heute auch dann Mehrwertsteuer zahlen, wenn eine Firma außerhalb der EU den Dienst verkauft hat.

Umgekehrt müssen EU-Firmen keine Mehrwertsteuer mehr in Rechnung stellen, wenn sie an einen Kunden außerhalb der EU verkaufen.

Angleichung

Die neuen Vorschriften sollen den Wettbewerbsnachteil abschaffen, unter dem bisher die Anbieter in den EU-Staaten leiden.

So müssen sie auf den Preis ihrer digitalen Angebote wie Filme und Musik oder Radio- und TV-Programme unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers die Mehrwertsteuer immer aufschlagen, Anbieter vom Weltmarkt dagegen nicht.

Für gewerbliche Nutzer innerhalb der EU ändert sich dagegen nichts: Sie zahlen bereits bisher die Mehrwertsteuer auf digitale Dienste von Lieferanten außerhalb der EU.