22.02.2002

EU-KOMMISSION

Bildquelle: FuZo

Weniger Richtlinien fürs Festnetz

Die EU-Kommission verabschiedete heute, Freitag, eine Empfehlung zur Abschaffung der Richtwerte für Zusammenschaltungsentgelte zwischen den einzelnen Festnetzbetreibern.

Die Richtpreise, die bei der Öffnung des Marktes der Förderung des Wettbewerbs dienten, sollen laut Kommission nun von den Behörden der Mitgliedstaaten reguliert werden.

Dieser Schritt wurde mit den sinkenden Preisen für Telefonanrufe innerhalb der EU begründet.

Entgelte derzeit kostenorientiert

"Die Empfehlung führte dazu, dass die Preise für die Anrufzustellung in Festnetzen in der EU nun weltweit besonders wettbewerbsfähig sind", so Erkki Liikanen, EU-Kommissär für Unternehmen und Informationsgesellschaft den Schritt.

"Angesichts der sinkenden Preise hält es die Kommission nicht mehr für notwendig, die Preise auf der Grundlage der 'besten gegenwärtigen Praxis' für die Zusammenschaltungsentgelte in Festnetzen neu festzusetzen", resümiert Liikanen.

Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen müssen Festnetzbetreiber gewährleisten, dass die Entgelte für die Anrufzustellung in ihren Netzen kostenorientiert sind.