Weniger Richtlinien fürs Festnetz
Die EU-Kommission verabschiedete heute, Freitag, eine Empfehlung zur Abschaffung der Richtwerte für Zusammenschaltungsentgelte zwischen den einzelnen Festnetzbetreibern.
Die Richtpreise, die bei der Öffnung des Marktes der Förderung des Wettbewerbs dienten, sollen laut Kommission nun von den Behörden der Mitgliedstaaten reguliert werden.
Dieser Schritt wurde mit den sinkenden Preisen für Telefonanrufe innerhalb der EU begründet.
Entgelte für Anrufzustellung des Betreibers
Die Empfehlung zu den Zusammenschaltungsentgelten für die
Anrufzustellung betrifft die Entgelte, die ein Betreiber von einem
anderen für die Anrufzustellung in seinem eigenen Netz verlangt.
Diese Entgelte wirken sich auf die Preise aus, die die Verbraucher
für Telefonanrufe bei Teilnehmern anderer Festnetze zahlen müssen.
EU-Richtlinien zur Telekom-LiberalisierungEntgelte derzeit kostenorientiert
"Die Empfehlung führte dazu, dass die Preise für die Anrufzustellung in Festnetzen in der EU nun weltweit besonders wettbewerbsfähig sind", so Erkki Liikanen, EU-Kommissär für Unternehmen und Informationsgesellschaft den Schritt.
"Angesichts der sinkenden Preise hält es die Kommission nicht mehr für notwendig, die Preise auf der Grundlage der 'besten gegenwärtigen Praxis' für die Zusammenschaltungsentgelte in Festnetzen neu festzusetzen", resümiert Liikanen.
Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen müssen Festnetzbetreiber gewährleisten, dass die Entgelte für die Anrufzustellung in ihren Netzen kostenorientiert sind.
Mobilfunknetze unbetroffen
Da die Preise innerhalb der EU auf die Höhe der von der
Kommission empfohlenen Entgelte gesunken sind, wird es nicht mehr
als notwendig angesehen, die Bestimmung aufrecht zu halten. Die
Richtlinie für die Anrufzustellung in Festnetzen gilt nicht für die
Zusammenschaltung mit Mobilfunknetzen, die derzeit anderen
Vorschriften unterliegt.
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