USA: Pressefreiheit gilt auch für Blogger
Ein Berufungsgericht in den USA hat entschieden, dass Online-Reporter die gleichen Rechte wie Journalisten traditioneller Medien haben. Das Gericht wies einen Apple-Antrag zurück, wonach Websites Quellen von geheimen Apple-Infos offenlegen sollten.
Seit zwei Jahren versucht Apple vor Gericht, die Quellen von ungewollt an die Öffentlichkeit gelangten News über neue Apple-Produkte herauszufinden.
Diverse Websites hatten darüber berichtet und über eine Klage gegen ebendiese versuchte Apple, die in der eigenen Firma vermuteten Quellen ausfindig zu machen.
Medium bleibt Medium
In der ersten Instanz bekam Apple Recht, doch ein Berufungsgericht in Kalifornien urteilte nun, dass die Online-Berichterstatter dieselben Rechte haben wie traditionelle Journalisten. Dazu zählt eben auch, dass sie ihre Quellen schützen dürfen.
"In keinem relevanten Aspekt scheinen sie [die Online-Reporter, Anm.] sich von einem Reporter oder Redakteur eines traditionellen wirtschaftsorientierten Medium zu unterscheiden, die Zugang zu vertraulichen internen Informationen über eine Firma erhalten", so der Urteilsspruch.
Die Richter gaben zudem dem Argument der Verteidigung Recht, dass Apple sich vor dem Gang zu Gericht zuwenig darum gekümmert hat, die Quellen anderweitig ausfindig zu machen.
Keine Diskussion über Legitimität
Die Richter lehnten es wörtlich ab, sich in eine Diskussion darüber verwickeln zu lassen, was denn nun "legitimer Journalismus" sei.
Das kalifornische Shield Law sei dafür gedacht, das Sammeln und Verbreiten von Nachrichten zu schützen und das hätten die Antragsteller gemacht, so die Richter weiter.
Auch Online-Reporter sind geschützt
Die beklagten Online-Berichterstatter seien daher von diesem Gesetz genauso wie vom bundesweit festgeschriebenen Datenschutz für E-Mails geschützt, so der Urteilsspruch.
Was für Apple durchaus bitter ist – schließlich gilt es wichtige Firmengeheimnisse zu schützen - ist für die Websites und deren Mitarbeiter, aber auch alle anderen Blogger eine bemerkenswerte Nachricht.
Das Shield Law schützt jeden aktuell oder ehemals bei einer Tageszeitung, Magazin oder anderer periodischer Publikation, Nachrichtenagentur sowie Funk und Fernsehen angestellten Mitarbeiter. Laut Berufungsgericht ist die Intention dieses Gesetzes, bei der Definition wen das betrifft großzügig zu sein.
Apple verlangte Zugang zu E-Mails
Vor zwei Jahren zog Apple vor Gericht, um herauszufinden, von wo die Informationen über ein Produkt mit dem Codenamen "Asteroid" herstammen. Apple argumentierte damals, dass dadurch Geschäftsgeheimnisse verletzt wurden und verlangte die Offenlegung der Quellen.
Der Hersteller brachte dazu Klage gegen die Provider der Websites AppleInsider, PowerPage und ThinkSecret ein, um Zugang zu deren E-Mails zu erhalten.
"Großer Sieg"
Für die Electronic Frontier Foundation [EFF] ist der Richterspruch ein "großer Sieg". Die Entscheidung sei ein Sieg für die Rechte der Journalisten, egal ob on- oder offline, und für die Öffentlichkeit, so EFF-Anwalt Kurt Opsahl der AppleInsider vor Gericht vertrat. Apple hat sich zu dem Fall bisher noch nicht geäußert.
Gegen ThinkSecret geht Apple in einem weiteren Fall vor Gericht vor. Laut Opsahl könnte der jetzige Richterspruch auch in diesem Fall Einfluss auf das Urteil haben.
(futurezone | AP | Cnet)
