17.01.2002

VERORDNET

Bildquelle: FuZo

Überwachungsverordnung ist in Kraft

Die Überwachungsverordnung [ÜVO] hat heute die letzte Hürde genommen, die eigentlich keine Hürde mehr war. Sie wurde mit FPÖ-ÖVP-Mehrheit "zur Kenntnis genommen".

Die ÜVO wurde dem Hauptausschuss im Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vorgestellt. Sie definiert die technischen Einrichtungen zur Überwachung der Telekommunikation nach der Strafprozessordnung.

Der Abgeordnete Peter Schieder [SPÖ] stellte die Frage nach dem Sinn von Beratungen im Hauptausschuss, wenn die Verordnung bereits im Bundesgesetzblatt erschienen sei [30. November 2001 BGBl. II Nr. 418/2001]. Schieder kritisierte dann, dass die Internet-Provider von der Verordnung nicht erfasst seien.

Militärische Nachrichtendienste

Wissen wollte Pilz weiters, inwieweit militärische Nachrichtendienste Zugangsmöglichkeiten hätten, in wessen Hoheit die Schnittstelle liege und warum es an der Schnittstelle keine Kontrolle durch Dritte gebe.

Ein Beamter des Verkehrsministeriums erklärte, das Heeresnachrichtenamt habe keinen Zugang zu den Daten, was von Pilz bezweifelt wurde.

Die Schnittstelle, so der Beamte weiter, liege im Hoheitsbereich der Betreiber. Die Überwachung der Überwacher obliege der Datenschutzkommission.

... und das die Ministerin

Auch Verkehrsministerin Monika Forstinger [FPÖ] bekräftigte, die Ausarbeitung der Überwachungsverordnung sei unter Einbeziehung sowohl der Datenschutzkommission als auch aller Netzbetreiber erfolgt.