25.07.2004

NAMENSRECHT

Klage gegen Froogles.com abgewiesen

Das Schiedsgericht des Internet-Verwalters ICANN hat die Klage des Suchmaschinenbetreibers Google gegen den Besitzer der Domain Froogles.com zurückgewiesen.

Die Möglichkeit einer Verwechslung zwischen den Namen der beiden Firmen bestünde wegen der deutlich anderen Schreibweise und der ungleichen Nutzung nicht, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Domainname verbleibt daher bei ihrem Besitzer Richard Wolfe.

Ähnlichkeiten bestehen lediglich zur E-Commerce-Suchmaschine Froogle, die von Google betrieben wird. Unter Froogles.com wird dagegen ein Online-Shop betrieben, womit auch im Geschäftsbereich Ähnlichkeiten zu Froogle bestehen.

Ein Streit um die Namensrechte dieser beider Domains könnte jedoch für Google ins Auge gehen: Wolfe startete seinen Service bereits im März 2001, während Google seine Suchmaschine erst im Dezember 2002 veröffentlichte.